„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“

(aus dem Corpus Juris Justinians)

EHE-, FAMILIEN- UND ERBRECHT, MEDIATION

Den Schwerpunkt ihrer juristischen Arbeit setzt Frau Mag. Aigner im Bereich des Ehe- Familien- und Erbrechts.

Ehe- und Familienrechtsangelegenheiten sind für die Betroffenen meist belastend, sodass vorrangig die Erarbeitung einer einvernehmlichen Regelung mit dem ehemaligen Partner/Partnerin angestrebt wird.

Hilfreich ist dabei die Ausbildung von Frau Mag. Aigner als Mediatorin („Streitschlichterin“).

Ein Großteil der Ehescheidungen erfolgt einvernehmlich.

Die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Ehescheidung sind:

  1. Antragstellung durch beide Ehegatten
  2. Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung in nachstehenden Bereichen:
    • Ehegattenunterhalt
    • Rechte und Pflichten gegenüber Kindern
    • Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens, Ersparnisse und Verbindlichkeiten

Unsere Beratung und Vertretung umfasst das Erarbeiten und Verfassen der Scheidungsfolgenvereinbarung sowie die Antragsstellung auf einvernehmliche Ehescheidung.

Kann hinsichtlich der Scheidungsfolgen kein Einvernehmen erzielt werden, werden Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Ehescheidung, Unterhalt, nacheheliche Aufteilung, einstweilige Verfügungen) bei Gericht vertreten. Der Bereich des Familienrechts umfasst auch die Beratung und Vertretung hinsichtlich Kindesunterhalt (gerichtliche Geltendmachung, Erhöhung oder Herabsetzung wegen geänderter Verhältnisse) aber auch Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten. Insbesondere in Bereichen, die die gemeinsamen Kinder betreffen, hat das Kindeswohl oberste Priorität, sodass wir unsere Beratung und Vertretung darauf fokussieren.

Um mögliche spätere vermögensrechtliche Auseinandersetzungen hintan zu halten, verfassen wir auch sogenannte „Vorausvereinbarungen“. Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung zwischen den Partnern über ihre finanziellen Angelegenheiten.