„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“

(aus dem Corpus Juris Justinians)

MIET- UND WOHNRECHT

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Miet- und Wohnrecht. In diesen Tätigkeitsbereich fallen unter anderem auch die Überprüfung bzw. Ausarbeitung von Mietverträgen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, eine umfassende Beratung in allen Bereichen betreffend das Mietrechtsgesetz (MRG) sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Angelegenheiten:

  • Errichtung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Vertretung in Aufkündigungs- und Räumungsverfahren
  • Forderungsbetreibungen gegen säumige Mieter
  • Betreibung von Betriebskostenrückständen bei Wohnungseigentümern samt Anmerkung von Vorzugspfandrechten
  • Umfassende Unterstützung und Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Miet- und Wohnrechts