„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“

(aus dem Corpus Juris Justinians)

UNTERNEHMENSRECHT

Die Beratung und Vertretung von Unternehmen ist ein Schwerpunkt der Kanzlei Aigner & Lampl.

Von der Unternehmensgründung (z.B. als Gesellschaft) über die Einhaltung des Gewerbe- und Arbeitsrechts bis zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten spannt sich dabei der Bogen dieses Tätigkeitsgebietes.