„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“

(aus dem Corpus Juris Justinians)

VERTRAGSERRICHTUNG

Die Kanzlei Aigner & Lampl arbeitet schwerpunktmäßig im Liegenschaftsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von Liegenschaftstransaktionen.

Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Liegenschafts- und Immobilienrechts, übernehmen die Errichtung Ihres Liegenschaftsvertrages, die Treuhandabwicklung sowie die grundbücherliche Durchführung.

Bei Bedarf nehmen wir Kontakt mit Ihrer finanzierenden Bank auf und leiten sämtliche rechtliche Schritte, die für die Lastenfreistellung erforderlich sind, in die Wege.

Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Angelegenheiten:

  • Errichtung von Liegenschaftsverträgen (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge,  Dienstbarkeitsverträge, etc.)
  • Vornahme von Lastenfreistellungen
  • grundbücherliche Eintragungen von Pfandrechten im Rahmen von Finanzierungen, etc.
  • Errichtung von Vereinbarungen betreffend Wohnrechtseinräumung, Einräumung von Belastungs-
    und Veräußerungsverboten, Vorkaufsrechten, etc.
  • Errichtung, treuhändige Abwicklung und grundbücherliche Durchführung von Bauträgerverträgen
  • Errichtung von Wohnungseigentumsverträgen